Eckpunkte, neue Regierung und Koalitionsvertrag ...
Nach dem es in der letzten Zeit genügend Aufregung und Verwirrung
um die „
Eckpunkte
zur
Weiterentwicklung des KIT“ gegeben hat, wollen
wir nicht noch eine weitere Kommentierung dazu steuern, sondern
beschränken uns auf einige Anmerkungen und einen Ausblick auf den
Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung.
Die erste Anmerkung ist, dass dieses Eckpunktepapier von der
scheidenden Landesregierung mit dem Bund zusammen verabschiedet wurde.
Man sollte daher die Position der neuen Landesregierung kennen, denn
dieses Eckpunktepapier hat keinerlei Rechtsfolgen, dazu ist ein
weiteres KIT-Gesetz oder zumindest eine Verwaltungsvereinbarung
notwendig.
Grundsätzlich
ist die neue Landesregierung an einer Fortführung des KIT-Prozesses
interessiert:
„Das Karlsruher
Institut für Technologie (KIT) werden wir weiterentwickeln, indem
wir seine Autonomie erweitern und seine inneren demokratischen
Strukturen stärken. Den Übergang der Arbeitgebereigenschaft
vom Land an das KIT werden wir umsetzen und dafür Sorge tragen,
dass dies nicht zu Lasten der Beschäftigten und deren
Arbeitsplatzsicherheit geht.“
|
Hier ist hoffentlich
ein sensibler Umgang mit den Sorgen der Beschäftigten zu erkennen,
deren Hauptinteresse, gerade bei älteren Arbeitnehmern, an einem
sicheren Arbeitsplatz besteht und nicht in der Erzielung von
Zusatzeinkommen durch ein Prämiensystem. In wie weit diese, vom
Präsidium in Aussicht gestellten, Möglichkeiten noch von den
Beschäftigten geglaubt werden ist nach den Erfahrungen von
„TVöD für alle“ abzuwarten, auch vor dem Hintergrund dass von
Seiten des Bundes und des Landes laut Eckpunktepapier „
keine
zusätzlichen Mittel" im Budget bereitgestellt werden.
In den Zeiten
von Fachkräftemangel sind eine ausreichende Bezahlung und
stabile Arbeitsverhältnisse unabdingbar. Ob sich da ein
Leistungssystem a la „kleines Gehalt (TV-L) plus Bonus
(außertarifliche Zulagemöglichkeiten)“ durchsetzen wird
bleibt zu bezweifeln.
Aufsichtsräte
als Sinnbild der „Unternehmerischen Hochschule“
werden von den Mitgliedern der neuen Landesregierung abgelehnt:
„Wir halten bereits die
Konstruktion der Hochschulräte als Aufsichtsräte für
unakzeptabel, denn sie folgt einem falschen Leitbild: Hochschulen sind
keine Unternehmen – sie sind an Erkenntnisgewinn orientiert und nicht
an Profitmaximierung. Unterschiedliche Ziele brauchen unterschiedliche
Strukturen. Hochschulräte in der jetzigen Form sind deshalb von
vornherein wenig sinnvoll. Zwar spricht nichts gegen die Idee, externe
Expertisen aus der Gesellschaft in die Hochschule einzubinden. Denn wir
wollen Hochschulen die sich auch mit gesellschaftlich relevanten Fragen
beschäftigen, sich mit der Gesellschaft rückkoppeln und
Antworten auf Probleme geben, die uns beschäftigen. Dies
könnte aber besser in beratender Form geschehen, orientiert am
Modell eines Kuratoriums statt an dem eines Aufsichtsrates“
|
Soweit Theresa Bauer, die neue Wissenschaftsministerin, auf unsere
Frage ob die KIT-Beschäftigten im Aufsichtsrat vertreten sein
sollten.
Weiterhin
heißt es in dem Koalitionsvertrag:
„Wir setzen uns
für selbstbewusst handelnde Hochschulen ein: Sie sollen mehr
Gestaltungsfreiheit erhalten und mehr Verantwortung für die
gesellschaftliche Entwicklung wahrnehmen können, für die sie
im Gegenzug eine umfassende Transparenz herstellen.“
|
Allerdings will man die Hochschuldemokratie stärken, was gerade im
Bereich der Studierenden einen wesentlichen Fortschritt bedeutet.
„Mittelfristig soll der
Frauenanteil von 40 Prozent in allen Hochschulgremien erreicht sein.
Wir werden für die Ausweitung der Beteiligungsrechte der
Gleichstellungsbeauftragten sorgen und für die Verbesserung ihrer
Ausstattung.“
|
Das sollte auch am KIT Gültigkeit erlangen.
„Kriterien guter Arbeit
müssen auch an den Hochschulen gelten. Die Flexibilisierung und
Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse betrachten wir kritisch.
Wir streben an, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Zahl
der unbefristeten Mittelbaustellen an den Hochschulen in
Baden-Württemberg zu erhöhen. Wissenschaftliche Karrieren
müssen auch ohne eine angestrebte Professur möglich sein.“
|
Wenn es nach dem Eckpunktepapier der scheidenden Landesregierung geht,
wird dem KIT die Bauherreneigenschaft im Bereich der Mackensen-Kaserne
übertragen. Hier ist abzuwarten wie größere Bauprojekte
realisiert werden können, da nach der neuen Landesregierung die
Wettbewerbssituation von kleinen und mittleren Unternehmen
gestärkt werden soll und deshalb eine deutliche Zurücknahme
von
Public-Private-Partnership (PPP) oder Generalunternehmer-Verträge
bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgen
soll.
Ein weiteres
wichtiges Thema für die Zukunft des KIT ist mit dem Auslaufen des
Solidarpakt II verbunden. Hierzu wird im neuen Koalitionsvertrag
folgendes geäußert:
„Den 2014 auslaufenden
Solidarpakt II werden wir auf Grundlage der realen Kosten- und
Aufgabenentwicklung weiter entwickeln, um eine verlässliche
Grundfinanzierung für alle Hochschulen sicherzustellen und ihre
Handlungsfreiheit und Flexibilität im Rahmen ihres Globalbudgets
zu erhöhen. Hinzu kommen Elemente leistungsorientierter
Mittelzuweisungen, um zum Beispiel Lehrleistungen und
Gleichstellungsaspekte stärker zu gewichten. Mit dem Instrument
der Zielvereinbarung werden wir die Profilbildung der Hochschulen
unterstützen und landespolitische Impulse setzen.“
|
Weitere, die
KIT-Beschäftigten direkt betreffenden Aussagen, aus dem
Koalitionsvertrag sollen hier noch kurz erwähnt werden:
„Angelehnt an die
Gesetzgebung der meisten Bundesländer werden wir für
Baden-Württemberg eine bezahlte Bildungsfreistellung
(„Bildungsurlaub“) von 5 Arbeitstagen pro Jahr einführen“
„Um die
besten Köpfe für unser Land zu gewinnen, soll das Dienstrecht
weiter entwickelt und modernisiert werden. Wir wollen zum Beispiel eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen, Teilzeitoptionen
auch in Führungspositionen anbieten, mehr Flexibilität
gewähren und fortwährende Angebote zur Weiterbildung
unterbreiten.“
„Die
Beschäftigung in sachgrundlosen befristeten
Arbeitsverhältnissen und die Leiharbeit im öffentlichen
Dienst lehnen wir ab – zum Wohl der Beschäftigten und als Vorbild
für private Arbeitgeber“
„Die
Besoldung wird sich auch weiterhin an den Tarifergebnissen des
öffentlichen Dienstes orientieren, wobei besondere Leistungen auch
durch besondere Besoldungselemente gewürdigt werden sollen.“
„Im
Personalvertretungsrecht werden wir die vorgenommenen
Einschränkungen zurückführen und die Rechte der
Interessenvertretung mit Blick auf ihre verantwortungsvolle
Aufgabenwahrnehmung ausbauen und stärken.“
|
Unser Fazit:
Soweit so gut, bleibt letztendlich die Frage der Finanzierbarkeit zu
klären. Es gilt die Deckungslücke in der bisherigen
Finanzplanung zu schließen und Mehrausgaben wie z.B. durch den
Wegfall der Studiengebühren bei gleichzeitiger Kompensation
für die Hochschulen zu verkraften. Das alles im Hinblick auf die
im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die eine strukturelle
Nullverschuldung des Landes bis 2020 fordert. Ob da im „Finanzplan
2020“ noch Platz für zukünftige angemessene Lohnsteigerungen
ist, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Auch das Widerspruchsrecht der KIT-Landesbeschäftigten
gegen die Übernahme als KIT-Beschäftigter ist im Auge zu
behalten. Hier muss eine eindeutige Aussage der Landesregierung zur
Arbeitsplatzsicherheit erfolgen.