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Wir sind das KIT! VBL im Wandel
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| Position: VBL im Wandel |
1967 Einführung des
| Gesamtversorgungsprinzip: Neben der gesetzlichen Rente als Grundversorgung wurde ein zusätzliches Ruhegeld bezahlt. Die Gesamtversorgung, die bei den Beamten bis zu 75% des letzten Bruttogehalts ansteigen konnte, berechnete sich nach dem Brutto-Endgehalt. Die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und Gesamtversorgung wurde als Versorgungsrente der VBL ausbezahlt. Sie wurde wie die Beamtenpensionen dynamisiert. |
Nov. 1983 Einführung der
| Nettobegrenzung: die Gesamtversorgung von 75% des Bruttogehalts führte dazu, dass die Gesamtrente oft deutlich über dem letzten Nettogehalt lag, da die Steuern und die Sozialabgaben für die normalen Löhne mit den Jahren sehr stark angestiegen waren und mittlerweile mehr als 25% ausmachten. Zudem war nur der Ertragsanteil zu versteuern. Damit hatte ein/e Rentner/in des ÖD mehr Geld zur Verfügung als zu Ihren/seinen Beschäftigtenzeiten und ihre/seine arbeitenden Kollegen/innen. Die Gesamtversorgung wurde daraufhin auf 91,25 % des fiktiv berechneten Nettoendeinkommens begrenzt. |
Es wird ersetzt durch ein Punktesystem und heißt ab sofort Betriebsrente
Freiwillige betriebliche Altersversorgung für alle bis Eintrittsalter 55 Jahre, mit staatlichen Riesterzulagen gefördert. Nur der Arbeitnehmer zahlt beiträge ein. Die ausbezahlte Rente richtet sich nach der Kapitalentwicklung am Markt, eine Mindestrente wird aber garantiert. Es kann in der Einzahlungsphase Entgeltumwandlung angewandt werden.
Stand: 21.11.2011 © Ver.di-Betriebsgruppe am KIT Email: info ät wir-sind-kit.de