Betriebsrente der VBL im Wandel - eine Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist
eine Versorgungseinrichtung des Öffentlichen Dienstes und
soll den Arbeitnehmern des ÖD eine
Zusatzrente zur gesetzlichen Rente bieten, die
eine gewisse Angleichung an die Beamtenpensionen
gewährleisten soll. Das System wurde immer wieder reformiert
und mit den Jahren immer mehr ausgehöhlt.
Zum 31. Dez. 2001 wurde das bisherige
Gesamtversorgungsystem geschlossen und durch eine
neue
Betriebsrente mit
Punktesystem ersetzt. Bisher erworbene Anwartschaften
sollten erhalten bleiben und ihre Höhe durch die Berechnung
individueller Startgutschriften
ermittelt
werden.
Diese Änderung ist jedoch in die Kritik geraten, da sie vor
allem die rentenfernen Jahrgänge (ab Geburtsjahr 1947) stark
benachteiligt. Auch scheinen die
Startgutschriften teilweise sehr willkürlich
festgelegt zu sein. Dies führte zu einer Reihe von
Gerichtsprozessen, die aber nur z.T. Erfolg hatten und zu
Korrekturen der Berechnungen geführt haben. Jedoch konnten
nicht alle bemängelten Punkte korrigiert werden. Weitere
Klagen sind deshalb sehr wahrscheinlich.
Geregelt wird die Umstellung im Tarifvertrag ATV, den sowohl die
VBL, BMI, TdL, VKA, als auch hochrangige Gewerkschalftsvertreter
von verdi, GEW und dbb Tarifunion ausgehandelt haben.
Durch die Komplexität der Einzelberechnungen scheinen dabei
die Auswirkungen aus dem Blickfeld geraten zu sein. Durch die
Umstellung des Systems wurden die zu erwartenden Zusatzrenten
sprunghaft um teilweise bis zu 50% gekürzt.
Das
Umlageprinzip ist
noch erhalten geblieben, allerdings scheint die VBL eine
Umstellung auf Kapitaldeckung
anzustreben, da sie einen Teil der Überschüsse nicht
ausbezahlt, sondern einen stetig wachsenden Kapitalstock aufbaut.
Hier liegt ein
allgemeiner
Konflikt aller zukünftigen Rentensysteme:
- einerseits sollen alle bisherigen und alle zukunftsnahen
Renten von den aktuellen Beitragszahlern getragen werden
(Umlageprinzip, Generationenvertrag). Dies funktioniert auf
Dauer nur, wenn genug neue Beitragszahler "nachwachsen". Da
aber die Geburtenzahlen immer noch nicht ausreichend hoch
sind, um die älter werdende Bevölkerung zu ersetzen
(Überalterung der Gesellschaft), ergibt sich ein
wachsendes Versorgungsproblem. Ebenso negativ wirken sich
Sparmaßnahmen der öffentlichen Arbeitgeber aus,
wenn sie durch Personalreduzierungen herbeigeführt
werden.
Dies führt langfristig
zu steigenden Beiträgen bei den Jungen und zu sinkenden
Renten bei den Alten.
- andererseits muss für künftige Rentner ein
Kapitalstock aufgebaut werden, um ihre Renten in der Zukunft
zu sichern (Selbstverantwortung, Entsolidarisierung der
Gesellschaft), ähnlich wie bei Lebensversicherungen.
Durch die ständigen Schwankungen an den
Kapitalmärkten und den großen Finanzkrisen der
letzten 10 Jahre sind die Renditen allerdings unsicher
geworden. Hinzu kommt eine wachsende Inflation, die heutige
Gewinne in der Zukunft schrumpfen läßt, wenn nicht
gar ganz auffrisst.
Es ergibt sich also durch die Systemumstellung zwangsläufig
eine Doppelbelastung der "Sandwich-Generation" 30+ bis -60. Ein
für alle fairer und tragbarer Kompromiss ist hier jedoch, wie
in anderen Systemen auch (Staatliche Rente, Pflege,
Gesundheitswesen, etc.), nur schwer zu finden.
Wie geht es nun weiter mit der
Zusatzversorgung?
Seitens der Gewerkschaften wurden Verhandlungen zur Biometrie und
dem Rechnungszins zugesagt. Diese stehen aber noch aus.
Zum besseren Verständnis der komplizierten Situation lesen
Sie bitte weiter auf unseren Seiten
VBL im Wandel der Zeiten: hier
stehen Daten und Fakten, wie sich die VBL und das
Zusatzrentensystem historisch entwickelt haben
VBL-Startguthaben: der
Versuch, die Berechnungsgrundlagen des bei der Systemumstellung
2001 eingeführten Startguthabens verständlich
darzustellen; Kritik, Problempunkte, Gerichtsurteile, neues System
(Punktesystem)
VBL-Folgen: Analysen, Meinungen, Kritiken; daran arbeiten wir
noch, bitte etwas Geduld.