Tarifvereinbarung erzielt!
Es wurden durch die Tarifvertragsparteien, der Gewerkschaft
ver.di1
auf der einen Seite und dem Arbeitgeberverband AVdöD
2 Land BW, zwei Tarifverträge
unterzeichnet. Diese ergänzen das KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG) bzw. treffen Vereinbarungen, die
ausschließlich Angelegenheit der Tarifvertragsparteien sind.
Ziel der beiden Tarifverträge ist es, Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des gesetzlichen Übergangs
3
zum KIT bestehenden tariflichen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden auszuschließen und
deren Rechte zu sichern.
Zwei Tarifverträge?
Der Überleitungstarifvertrag
ÜLTV-KIT betrifft nur die bereits vor der Gründung
des KIT nach dem Tarifvertrag TVöD beim damaligen Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) angestellten Beschäftigten und
Auszubildenden, die im Jahr 2009 im Zuge der Gründung des KIT auf das Land Baden-Württemberg übergegangen
sind
4. Ohne Tarifverhandlungen wäre der Tarifvertrag ÜLTV-KIT spätestens
zum 31. Dezember 2011 ohne Nachwirkungen ausgelaufen. Durch den abgeschlossenen
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum ÜLTV-KIT wurde eine unbefristete Laufzeit
erreicht und die Rechte der ehemaligen FZK-Beschäftigten auf Dauer gesichert. Nähere Information siehe Kasten "Dokumente".
Dieser Tarifvertrag ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.
In der zweiten Phase der Weiterentwicklung des KIT soll am 1. Januar 2013
5 dem KIT
als eigenständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Arbeitgebereigenschaft übertragen werden (siehe Entwurf des KITWG).
Der zweite Überleitungstarifvertrag ÜLTV-Weiterentwicklung-KIT enthält Regelungen, die die tariflichen Arbeitsbedingungen
aller KIT-Landesbeschäftigten, d.h. auch der ehemaligen FZK-ler, sichert und betriebsbedingte Kündigungen aus
Anlass des vorgesehenen gesetzlichen Übergangs der Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisse ausschließt.
Dieser Tarifvertrag tritt voraussichtlich am 31. Dezember 2012
6 in Kraft und basiert
auf dem KITWG. Sollten sich durch dessen Verabschiedung jedoch noch grundlegende Änderungen ergeben,
muss der Tarifvertrag zur Weiterentwicklung des KIT nachverhandelt werden.
Kommentierte Zusammenfassung der Verhandlungsergebnisse
Um alle Beschäftigten schnellstmöglich und
ausführlich informieren zu können, hat sich der
Personalrat des KIT seiner Zeit freundlicherweise bereit erklärt, den
Bericht der
ver.di-Verhandlungskommission
als
herauszubringen, da das KIT-Präsidium der Betriebsgruppe die Benutzung des KIT-Emailverteilers erstaunlicherweise
untersagt hat. Erstaunlich deshalb, weil dies gegen geltendes Recht verstößt. Und zwar nicht nur gegen diverse
Gerichtsurteile, die wir dem Arbeitgeber auch benannt hatten, sondern auch gegen die
grundgesetzlich
garantierte Freiheit zur gewerkschaftlichen Betätigung in der Dienststelle.
1: Die 8-köpfige
ver.di-Verhandlungskommission bestand aus zwei
ver.di-Fachbereichssekretären und 6 Mandaten für die
ver.di-Mitglieder des KIT. Die beiden Mandate
für die Jugend und die Feuerwehr wurden jeweils mit zwei Personen besetzt, die sich in den
Verhandlungen gegenseitig abwechselten.
2: Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes
3: Die nach dem KITWG vorgesehene Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf das KIT als
eigenständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts
4: Gesetzliche Grundlage für den Personalübergang vom FZK zum Land Baden-Württemberg war das KIT-Zusammenführungsgesetz.
5: Vorgesehenes Datum für den Übergang laut dem Anhörungsentwurf des KITWG
6: Dies ist der Tag vor dem im KIT-Weiterentwicklungsgesetz bestimmten Tag des gesetzlichen
Übergangs der Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse des Landes zum KIT als neuem eigenständigen Arbeitgeber.
Stand: 27.3.2012 ©
Ver.di-Betriebsgruppe am
KIT Email:
info ät wir-sind-kit.de