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Wir sind das KIT! Befristung und Politik II |
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Politik2 |
Martina Perreng, Deutscher Gewerkschaftsbund
Roland Wolf, Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände
Die Familienunternehmer (ASU)
Hildegard Reppelmund, Deutscher Industrie- und
Handelskammertag
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Holger Schäfer, Institut der deutschen
Wirtschaft, Köln
Nadine Zeibig, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht
IZA Forschungsinstitut
Prof. Dr. Gregor Thüsing
Dr. Claudia Weinkopf
Dr. Hajo Holst
Christian Hohendanner, Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung
Bei der Anhörung betonten mehrere Experten die Chancen, die sich aus befristeten Beschäftigungsverhältnissen ergäben: Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte, 40 bis 50 Prozent der Arbeitnehmer würden nach Auslaufen der befristeten Verträge in unbefristete Jobs übernommen.
Hildegard Reppelmund vom Deutschen Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) sagte, eine Umfrage unter den
Mitgliedsunternehmen habe ergeben, dass sogar 60 Prozent der befristet
Eingestellten zeitlich unbegrenzt weiterbeschäftigt würden.
Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln wies darauf hin, dass nach Untersuchungen seines Instituts die Beschäftigungschancen Einzelner auch durch befristete Arbeitsverträge erhöht würden.
Die Vertreter aller geladenen Wirtschaftsverbände betonten,
dass Unternehmer die Möglichkeit zur befristeten
Beschäftigung vor allem in Krisensituationen bräuchten.
DIHK-Vertreterin Reppelmund sagte, mehr als 65 Prozent der befragten
Mitglieder hätten angegeben, ohne diese Möglichkeit weniger
Mitarbeiter einzustellen.
Die geladenen Wirtschaftsverbände unterstützten den Plan der schwarz-gelben Koalition, das ”Ersteinstellungsgebot“ abzuschaffen: Es besagt, dass Firmen, die einen Mitarbeiter schon einmal auf Zeit beschäftigt haben, ihn nicht wieder befristet einstellen dürfen.
Laut Koalitionsvertrag soll eine erneute Einstellung nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten erlaubt werden, um sogenannte ”Kettenbefristungen“ zu verhindern. BDA-Vertreter Wolf und DIHK-Vertreterin Reppelmund plädierten sogar für kürzere Karenzzeiten. (ktk)
Die Mehrheit der
eingeladenen Experten des Ausschusses, der unter dem Vorsitz von Max
StreubInger (CDU/CSU) geleitet wurde, hat sich für die
Beibehaltung der "sachgrundlosen Befristung" bei
Arbeitsverhältnissen auf Zeit ausgesprochen.
| Unser Kommentar: Es scheint, dass die meisten Gutachter und Ausschussmitglieder völlig fern von der Lebenssituation des betroffenen Personenkreises stehen und nicht wissen, was Vertragsbefristungen auf Dauer für eine Belastung sein können. Außerdem arbeitet ein großer Teil der abhängig Beschäftigten in kleineren Firmen, die aufgrund ihrer betrieblichen Größe nur begrenzt vom Kündigungsschutzgesetz betroffen sind. Dem wiederholten Fordern von Lobbyisten (wie dem Institut für Wirtschaft) nach Lockerung des Kündigungsschutzes ist von der Politik in der Vergangenheit umfangreich Rechnung getragen worden. Das TzBfG sollte ursprünglich - als Brücke - Personen wieder in reguläre Beschäftigungsverhältnisse bringen. Stattdessen ist das Gesetz durch allzu großzügige Auslegung zu einen Instrument des Abbaus regulärer Beschäftigung verkommen. Warum sollte auch ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter regulär mit einer Probezeit von bis zu einen halben Jahr einstellen, wenn das TzBfG es ihm leicht macht, dieses bis zu 2 Jahren hinauszuzögern? |
Stand: 18.07.2011 © Ver.di-Betriebsgruppe am KIT Email: info ät wir-sind-kit.de