Die neue grün-rote
Landesregierung zu Befristungen
Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg im Frühjahr 2011
haben eine neue grün-rote Landesregierung hervorgebracht, die die
alte schwarz-gelbe Koalition ablöst. Damit hat sich auch vieles in
der Zielsetzung der Bildungs- und Forschungspolitik in BW
geändert. Dies betrifft auch Hochschulen und insbesondere das KIT
(ausführliche Informationen zum Koalitionsvertrag auf unserer
Seite
Eckpunkte, neue Regierung und
Koalitionsvertrag):
"Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) werden
wir weiter entwickeln, indem wir seine Autonomie erweitern und seine
inneren demokratischen Strukturen stärken. Den Übergang der
Arbeitgebereigenschaft vom Land an das KIT werden wir umsetzen und
dafür Sorge tragen, dass dies nicht zu Lasten der
Beschäftigten und deren Arbeitsplatzsicherheit geht."
|
Ganz besonders wird im Koalitionsvertrag auf die
Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen und die ausufernde
Befristungspraxis eingegangen. Es wird angestrebt, diese Situation zu
verbessern und die Gewerkschaften an diesem Prozeß teilhaben zu
lassen:
"Kriterien guter
Arbeit müssen auch an Hochschulen gelten. Die Flexibilisierung und
Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse betrachten wir kritisch.
Wir streben an, innerhalb der nächsten fünf Jahre (2011-2016)
die Zahl unbefristeter Mittelbaustellen an den Hochschulen in
Baden-Württemberg zu erhöhen. Wissenschaftliche Karrieren
müssen auch ohne eine angestrebte Professur möglich sein. Wir
setzen uns für einen bundesweit gültigen
Wissenschaftstarifvertrag unter Berücksichtigung der
Hilfskräfte ein.
Wir
wollen gemeinsam mit den Hochschulen, den Promovierenden sowie den
Gewerkschaften eine landesweite Strategie ausarbeiten, um die
Promotionsphase attraktiver und sozial sicherer zu gestalten und die
Betreuung der Promotionen zu verbessern."
|
Bleibt die Frage, wie sieht es mit dem nichtwissenschaftlichen Personal
aus? Hier finden wir keine expliziete Aussage dazu. Da jedoch das
TzBfG auch bei Nichtwissenschaftlern, also Personal in Verwaltung und
Technik, vielfach angewendet wird, ist eine Übertragung von
Verbesserungen auf diese Personengruppe zu erwarten.
Weiter heißt es:
"Auf Bundesebene
setzen wir uns dafür ein, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die
Möglichkeit für
die Befristung der Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund zu
streichen."
....
"Die Beschäftigung in sachgrundlos befristeten
Arbeitsverhältnissen und die Leiharbeit im öffentlichen
Dienst lehnen wir ab – zum Wohl der Beschäftigten und als Vorbild
für private Arbeitgeber."
|
Das ist Musik in unseren Gewerkschafterohren. Es bleibt jedoch
abzuwarten, was davon umgesetzt werden kann. Denn das
TzBfG ist ein Bundesgesetz, also
gibt die Bundesregierung hier die Richtung vor, und die ist nach wie
vor schwarz-gelb.
Das Teilzeit- und
Befristungsgesetz in der Sichtweise der Bundespolitik
Die zunehmenden Auswirkungen von befristeter Beschäftigung wird in
der Politik kontrovers gesehen. Die Schwarz-Gelbe Regierung hat in
ihrer
Koalitionsvereinbarung
von 2010 (Seite 22) eine weitere Vereinfachung von Befristungen
vorgenommen:
| "Das generelle
Vorbeschäftigungsverbot für sachgrundlos befristete
Einstellungen erschwert Anschlussbeschäftigungsverhältnisse,
wenn während Schule, Ausbildung oder Studium bei einem Arbeitgeber
schon einmal befristet gearbeitet worden ist. Wir werden die
Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so
umgestalten, dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von
einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber
bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Mit dieser
Neuregelung erhöhen wir Beschäftigungschancen für
Arbeitnehmer, verringern den Bürokratieaufwand für
Arbeitgeber und verhindern Kettenbefristungen." |
Gemeint ist hier die Auflockerung des
TzBfG
§14,
Abs.
2
Sachgrundlose
Befristungen durch eine sogenannte
"Karenzzeit". Es bleibt
abzuwarten ob diese Auflockerung nur für den oben erwähnten
Kreis der Beschäftigten gelten soll. Wenn diese Regelung für
alle gilt, ist es jedenfalls schleierhaft wie dadurch
Kettenbefristungen verhindert werden sollen, zumal die
Wirtschaftsverbände schon für eine kürzere Karenzzeit
plädieren. Warum
Vertrag -
Arbeit los - Vertrag besser sein soll als
Vertrag - Vertrag - Vertrag bleibt
im Dunkeln.
Eigentlich müsste man es besser wissen, wie eine Anfrage der FDP
aus dem Jahr 2005 (Kleine Anfrage der FDP u. a. Dirk Niebel,
Drucksache 15/4763 bzw,
Drucksache
15/4836) zeigt. Hier heißt es bei den Vorbemerkungen
| "Insbesondere
bei
öffentlichen Arbeitgebern entfalten sich die negativen
Auswirkungen des § 14 Abs. 2 TzBfG, da hier infolge drastischer
Sparmaßnahmen und aufgrund von Haushaltssperren häufig
Stellen auf der Grundlage befristeter Verträge ohne sachlichen
Grund besetzt werden. Dieses führt zu einer permanenten
Fluktuation in der Belegschaft. Erschwerend kommt hinzu, dass eine
einmalige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber dazu führt,
dass künftig kein befristetes Arbeitsverhältnis ohne
Sachgrund mit diesem Arbeitgeber mehr möglich ist. Wer z. B. als
wissenschaftlicher Mitarbeiter bereits an einer Universität
beschäftigt war, hat damit nicht mehr die Möglichkeit, ein
sachgrundlos befristetes Beschäftigungsverhältnis in dem
öffentlichen Dienst des betreffenden Landes einzugehen." |
Ob als Lösung dieses
Problems
eine Karenzzeit , die ja nach
Koalitionsvertrag sich nur auf den Personenkreis von ehemaligen
Auszubildenden und Studierenden beschränken soll taugt, kann jeder
für sich bewerten.
Im Jahr 2010 gab es
drei
Anträge der oppositionellen Parteien die sich mit dem
TzBfG auseinander gesetzt haben. In
den Anträgen der
SPD (
Drucksache
17/1769), der
Linken (
Drucksache
17/1968) und den
Grünen
(
Drucksache
17/2922) wird jeweils die
Abschaffung
des
§14,
Abs.
2
gefordert. Linke und Grüne wollen
darüber hinaus noch den Sachgrund "Befristung zur Erprobung"
für neue Mitarbeiter abschaffen (TzBfG §14, Abs.1).
Langsam
scheint also auch die SPD die verheerende Wirkung des von der letzten
rot-grünen Regierung beschlossenen Gesetzes begriffen zu haben. In
ihrem Antrags heißt es:
"Der Zusammenhang
zwischen befristeter Beschäftigung und schlechten
Arbeitsbedingungen liegt auf der Hand: Zum einen führt eine
häufige Arbeitsplatzsuche zu Zugeständnissen beim Einkommen
und bei den Arbeitsbedingungen. Zum anderen scheuen sich
Beschäftigte, die auf eine Entfristung ihrer Stelle hoffen, auch
während ihrer befristeten Beschäftigung, Arbeitnehmerrechte
wahrzunehmen, beispielsweise bei der Einhaltung der Arbeitszeit, bei
der Vergütung von Überstunden oder bei der Gewährung von
Urlaub; sie verzichten häufig auf tarifliche Ansprüche und
gehen krank zur Arbeit. Befristet Beschäftigte haben im Grunde
keine Chance, sich als Betriebsrat oder Betriebsrätin zu
engagieren.
Das Risiko von befristet
Beschäftigten, zu einem Niedriglohn angestellt zu werden, ist
statistisch dreimal höher als bei Beschäftigten in einem
Normalarbeitsverhältnis (Statistisches Bundesamt, Daten von
2006). Auch die Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg und der
Zugang zu Weiterbildung sind bei befristet Beschäftigten geringer.
Hinzu kommt, dass die Betroffenheit von Mobbing bei befristet
Beschäftigten größer ist als bei unbefristet
Beschäftigten (Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung).
Eine befristete Beschäftigung bietet keinen persönlichen
Planungshorizont – weder für die Familiengründung, die aktive
Entscheidung für ein Kind, noch für große
Investitionen. Sicherheit im Erwerbsleben bedeutet deshalb, für
fast jeden ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu haben."... |
| ..."Die sachgrundlose
Befristung dient somit wohl nicht selten dazu, die
„Flexibilitätsfunktion“ befristeter Beschäftigung zu
bedienen, d. h. Unternehmen kostengünstige Reaktionen auf
Auftragsschwankungen zu ermöglichen." ... |
| ..."Zahlreiche empirische
Studien aus den vergangenen zehn Jahren konnten keinen wesentlichen
Einfluss von Kündigungserleichterungen auf die Schaffung neuer
Beschäftigung zeigen. Auch der erleichterten
Befristungsmöglichkeit für Ältere wurde
arbeitsmarktpolitische Wirkungslosigkeit bescheinigt." ... |
| ..."Die Brückenfunktion
bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen funktioniert
damit zwar besser als beispielsweise bei der Leiharbeit. Es besteht
aber für einen nicht unerheblichen Teil der befristet
Beschäftigten ein Risiko, immer wieder bei verschiedenen
Unternehmen nur befristet eingestellt zu werden." |
Bei den Grünen wird wie folgt
argumentiert:
| "Flexible
Arbeitsverhältnisse dürfen aber keine „Einbahnstraße“
sein. Bei allen Anforderungen der Betriebe an Flexibilität
müssen auch immer die Bedürfnisse der Beschäftigten und
deren Wunsch nach sicheren Zukunftsperspektiven berücksichtigt
werden. Der Trend geht jedoch in eine andere Richtung: Viele Betriebe
übernehmen immer weniger Verantwortung für immer mehr ihrer
Beschäftigten und verlagern einseitig Risiken auf die
Arbeitnehmer. Folgerichtig ist daher auch die Reduzierung
unternehmerischer Risiken ein zentrales Motiv für Befristungen,
mit denen immer häufiger der Kündigungsschutz umgangen werden
soll." ... |
| ..."Auch der Chef der
Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, sieht die
Gefahren einer Zunahme von befristeten Arbeitsverhältnissen: „Wenn
dies zum Standard wird, ist das für die Entwicklung unserer
Gesellschaft verheerend“ (NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG, 19. März
2010)." ... |
| ..."Auffällig ist
der hohe Anteil sachgrundloser Befristungen an den befristeten
Verträgen, der allein im Zeitraum von 2001 bis 2004 von 41 auf 48
Prozent gestiegen ist und vermutlich heute noch höher liegt
(vgl. IAB). Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung setzt
offenbar starke Anreize, immer häufiger auf diese Form der
befristeten Beschäftigung zurückzugreifen. Sie macht es
Arbeitgebern zu leicht, sie als Alternative zur unbefristeten
Beschäftigung bzw. zur begründeten Befristung einzusetzen.
Dieser Anreiz ist falsch gesetzt." |
Die Linke verweist bei der
Begründung ihres Antrages darauf hin, dass befristete Arbeit
immer mehr
zur Regel wird:
| "Befristete
Arbeitsverträge werden bei Neueinstellungen immer mehr zur Regel:
53 Prozent der Neueinstellungen im Osten und 42 Prozent der
Neueinstellungen im Westen erfolgen mit einer Befristung.
Unabhängig davon, welchen tatsächlichen Zweck die
Unternehmen mit der zeitlichen Befristung verfolgen, sie stellt
für die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber eine weitere
unsichere Zukunftsentwicklung dar. Nach Ausbildung, Arbeitslosigkeit
oder Leiharbeit verlängern zeitlich befristete
Arbeitsverhältnisse die persönliche Planungsunsicherheit
und Zukunft der Betroffenen."... |
| ..."Bereits die derzeit
geltenden Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen
schränken den Kündigungsschutz ein. Sowohl die Erfüllung
des sachlichen Grundes als auch der Zeitablauf beenden das befristete
Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit
ist jede Chance der Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalräten
bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von vornherein
ausgeschlossen."... |
..."Darüber hinaus
führt die zunehmende Zahl der Befristungen zur Schwächung der
sozialen Sicherungssysteme."...
"Lebens- und
Familienplanung
wird immer komplizierter und unsicherer. Die Erwerbsbrüche ziehen
sich regelmäßig durch bis zur Rente, sofern dieser Anspruch
überhaupt erworben wird." |
Die den Anträgen zugrunde liegenden Daten des Statistischen
Bundesamtes sind
hier
zu finden