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KIT Phase 2
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Position:  KIT 2.0

Dokumente:

KIT-Weiterentwicklungs- Gesetzentwurf (KITWG)


Ausführliche Stellung- nahme von ver.di zum KITWG-Entwurf


Flugblatt Stellungnahme von ver.di zum KITWG


Nur im Intranet:

Text der Tarifverträge zur Überleitung

Fragen und Antworten zum Arbeitgeberwechsel

Infoblatt von MWK und BMBF zum KITWG


Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des KIT


Stellungnahme zum Eckpunktepapier der ver.di-Betriebsgruppe

 
Mit unseren Seiten wollen wir die Beschäftigten des KIT über den aktuellen Stand in der 2. Phase der Weiterentwicklung des KIT informieren.

Was bedeutet KIT 2.0 ?

Bereits vor der Gründung des KIT1 im Oktober 2009 war es erklärtes gesetzgeberisches Ziel, weitere Reformschritte hin zu einer vollständigen Autonomie des KIT folgen zu lassen. Hierzu zählt insbesondere auch, dass in der folgenden Phase 2 das KIT Arbeitgeber und Dienstherr seiner Beschäftigten und Beamten werden soll.2 Dieser Arbeitgeber- und Dienstherrenwechsel der Landesbeschäftigten und Landesbeamten wird im KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG) geregelt werden. Mehr Informationen dazu und zum bereits vorliegenden Entwurf auf unserer Seite zum KITWG.

Zusätzlich und ausgehend vom Gesetzentwurf müssen in Tarifverhandlungen Regelungen getroffen werden, die Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des gesetzlichen Übergangs zum KIT bestehenden tariflichen Arbeitsbedingungen ausschließen. Dies umfasst Verhandlungen zu Änderungen bei dem bereits bestehenden Tarifvertrag "ÜLTV-KIT", der den Betriebsübergang der ehemaligen FZK-Beschäftigten auf das Land Baden-Württemberg regelt und einen neu abzuschließenden Tarifvertrag "ÜLTV-Weiterentwicklung KIT", der den Betriebsübergang aller am KIT tätigen Beschäftigten und Beamten des Landes Baden-Württemberg zum KIT regelt.
Nähere Informationen zu den mittlerweile im November 2011 abgeschlossen Tarifverträgen sind auf unserer Seite Überleitungstarifverträge am KIT zu finden.
Soll ich ...   oder soll ich nicht?
Die Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf das KIT bedeutet auch, dass sich jede und jeder Einzelne am KIT Beschäftigte entscheiden muss, ob sie oder er den Arbeitgeberwechsel zum KIT mitmacht oder schriftlich widerspricht und bei ihrem oder seinem alten Arbeitgeber, dem Land Baden-Württemberg, bleibt. Ein Widerspruchsrecht hat jeder Beschäftigte beim Wechsel des Arbeitgebers gemäß §613a BGB. Die Widerspruchsfrist beträgt laut Anhörungsentwurf des KITWG vom 20.10.2011 abweichend vom BGB drei Monate an Stelle von einem.
Die Entscheidung muss erst getroffen werden, nachdem das KIT die Beschäftigten in schriftlicher Form (Brief, E-Mail) über den bevorstehenden Betriebsübergang3 unterrichtet hat. Was für die einzelne Beschäftigte oder den einzelnen Beschäftigten besser ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Deshalb können wir hier auch keine allgemeingültige Empfehlung aussprechen.
Aber eines können wir auf jeden Fall empfehlen: Werden Sie Mitglied bei ver.di!
  Hilft bereits nach einmaliger Anwendung wirkungsvoll bei offenen Fragen!  
Zeitstrahl:
9.Mai 2012:
Zweite Beratung des Landtages zum Gesetzentwurf des KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG). Danach Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst

19. April 2012:
Erste Beratung des Landtages zum Gesetzentwurf des KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG)

15. Februar 2012: Personalversammlung
Einige Fragen von der Personalversammlung
Die KIT-Vizepräsidentin und der KIT-Personalratsvorsitzende beantworten in einem Frage-Antwortspiel die zuvor von den Mitarbeitern gesammelten Fragen zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz und dem damit verbundenen Arbeitgeberwechsel. Die Fragen und Antworten sind im Intranet auf der Seite des KIT-Personalrats zu finden, siehe "Dokumente"-Kasten, rechts oben.

Januar 2012: Anhörungsfrist für das KITWG endet
ver.di hat zu dem von der Presse gelobten Anhörungsentwurf eine ausführliche Stellungnahme mit Kritikpunkten und Änderungsvorschlägen, sowie vereinzeltem Lob an die Landesregierung weitergeleitet. Die Kurzfassung der wichtigsten Punkte der Stellungnahme können auf unserem Flugblatt nachgelesen werden.
Weitere Stellungnahmen wurden vom Personalrat und den Studierenden eingereicht, sowie eine gemeinsame Stellungnahme des Präsidiums und KIT-Senats, in der auch divergierende Standpunkte enthalten sind.

Dezember 2011: Mitarbeiterversammlung mit Frau Ministerin Bauer
Auf der Mitarbeiterversammlung beantwortete Frau Ministerin Bauer (MWK4) und Herr Staatssekretär Dr. Schütte (BMBF5) Fragen der KIT-Beschäftigten. Antworten auf die nach ihrem Eindruck die Mitarbeiter am meisten beschäftigenden Punkte fassten sie in einem Informationsblatt zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz mit weiteren Informationen zusammen. Das Infoblatt ist im Intranet zu finden, siehe "Dokumente"-Kasten, rechts oben.

November 2011: Abschluss der Tarifverhandlungen zu den Überleitungstarifverträgen
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Tarifverhandlungen sind auf unserer Seite Überleitungstarifverträge am KIT zu finden.

Oktober 2011: Veröffentlichung des Anhörungsentwurf zum KITWG
Mit diesem Gesetz wird die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg ("Eckpunktepapier", April 2011) umgesetzt. Informationen dazu sind auf unserer Seite zum KITWG zu finden.

September 2011: Beginn der Tarifverhandlungen zu den Überleitungstarifverträgen
Unser Ziel war es, in diesen Tarifverhandlungen Regelungen zu treffen, die Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des gesetzlichen Übergangs zum KIT bestehenden tariflichen Arbeitsbedingungen ausschließen.

April 2011: Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des KIT
Das Eckpunktepapier wurde von der vorherigen Landesregierung zusammen mit dem Bund verfasst. In unserer Stellungnahme zum Eckpunktepapier geben wir einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen durch die neue Landesregierung.

1: Siehe Information der Landesregierung (Drucksache 14/4340) über den Verwaltungsabkommensentwurf zur "KIT-Verwaltungsvereinbarung" im April 2009.
2: Die Einzelheiten hierzu sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg vom 30. Juli 2009 niedergelegt worden.     Zurück
3: Wechsel der Arbeitgebereigenschaft vom Land Baden-Württemberg auf das KIT     Zurück
4: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg     Zurück
5: Bundesministerium für Bildung und Forschung     Zurück
Stand: 26.3.2012      © ver.di-Betriebsgruppe am KIT      Email: info ät wir-sind-kit.de