Mit unseren Seiten wollen wir die Beschäftigten des KIT
über den aktuellen Stand in der 2. Phase der
Weiterentwicklung des KIT informieren.
Bereits vor der Gründung des KIT
1
im Oktober 2009 war es erklärtes gesetzgeberisches Ziel,
weitere Reformschritte hin zu einer vollständigen Autonomie
des KIT folgen zu lassen. Hierzu zählt insbesondere auch,
dass in der folgenden Phase 2 das KIT Arbeitgeber und Dienstherr
seiner Beschäftigten und Beamten werden soll.
2 Dieser Arbeitgeber- und
Dienstherrenwechsel der Landesbeschäftigten und Landesbeamten
wird im
KIT-Weiterentwicklungsgesetz
(KITWG) geregelt. Mehr Informationen dazu auf
unserer
Seite zum KITWG.
Zusätzlich und ausgehend vom Gesetzentwurf wurden in
Tarifverhandlungen Regelungen
getroffen, die Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des
gesetzlichen Übergangs zum KIT bestehenden tariflichen
Arbeitsbedingungen ausschließen. Dies umfasst Verhandlungen
zu Änderungen bei dem bereits bestehenden Tarifvertrag "
ÜLTV-KIT", der den
Betriebsübergang der ehemaligen FZK-Beschäftigten auf
das Land Baden-Württemberg regelt und einen neu
abzuschließenden Tarifvertrag "
ÜLTV-Weiterentwicklung KIT",
der den Betriebsübergang aller am KIT tätigen
Beschäftigten und Beamten des Landes Baden-Württemberg
zum KIT regelt.
Nähere Informationen zu den mittlerweile im November 2011
abgeschlossen Tarifverträgen sind auf unserer Seite
Überleitungstarifverträge am
KIT zu finden.
Die Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf das KIT
bedeutet auch, dass sich jede und jeder Einzelne am KIT
Beschäftigte entscheiden muss, ob sie oder er den
Arbeitgeberwechsel zum KIT mitmacht oder schriftlich widerspricht
und bei ihrem oder seinem alten Arbeitgeber, dem Land
Baden-Württemberg, bleibt. Ein Widerspruchsrecht hat jeder
Beschäftigte beim Wechsel des Arbeitgebers gemäß
§613a BGB. Die Widerspruchsfrist beträgt laut KITWG
abweichend vom BGB drei Monate an Stelle von einem.
Ab Anfang September 2012
hat das KIT-Präsidium den Beschäftigen Mitteilungen
zur
Überleitung des
Beschäftigungsverhältnisses vom Land zum KIT als
neuen Arbeitgeber
zugeschickt. Ab Erhalt läuft eine Widerspruchsfrist von
drei Monaten.
ver.di gibt
keine generelle Empfehlung dazu ab, ob man der Überleitung
widersprechen soll oder nicht und bietet stattdessen allen
Mitgliedern, die sich unklar darüber sind, eine
individuelle Beratung an. Wer widersprechen will, findet auf
dieser Seite einen
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Ende November
2011 ausgehandelten
Zeitstrahl:
1.Januar 2013:
Die beim KIT beschäftigten Arbeitnehmer des Landes
einschließlich der beim KIT zu ihrer Ausbildung
Beschäftigten werden zum 1. Januar 2013 Arbeitnehmer und
Auszubildende des KIT, sofern sie dem Übergang nicht
widersprochen haben.
Anfang September
2012:
Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang wurden
verschickt. Ab Erhalt läuft die Widerspruchsfrist von
drei Monaten.
26.Mai 2012:
Das KIT-Weiterentwicklungsgesetz ist in Kraft getreten.
9.Mai 2012:
Zweite Beratung des Landtages zum Gesetzentwurf des
KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG). Das
KITWG
wurde anschließend einstimmig im Landtag verabschiedet.
19. April
2012:
Erste Beratung des Landtages zum Gesetzentwurf des
KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG)
15. Februar
2012: Personalversammlung

Die KIT-Vizepräsidentin und der
KIT-Personalratsvorsitzende beantworten in einem
Frage-Antwortspiel die zuvor von den Mitarbeitern gesammelten
Fragen zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz und dem damit
verbundenen Arbeitgeberwechsel. Die Fragen und Antworten sind
im Intranet auf der Seite des KIT-Personalrats zu finden,
siehe "Dokumente"-Kasten, rechts oben.
Januar 2012: Anhörungsfrist
für das KITWG endet
ver.di hat zu dem von der
Presse gelobten Anhörungsentwurf eine ausführliche
Stellungnahme mit Kritikpunkten und
Änderungsvorschlägen, sowie vereinzeltem Lob
an die Landesregierung weitergeleitet. Die Kurzfassung der
wichtigsten Punkte der Stellungnahme können auf unserem
Flugblatt nachgelesen werden.
Weitere Stellungnahmen wurden vom Personalrat und den
Studierenden eingereicht, sowie eine gemeinsame Stellungnahme
des Präsidiums und KIT-Senats, in der auch divergierende
Standpunkte enthalten sind.
Dezember
2011: Mitarbeiterversammlung mit Frau Ministerin Bauer
Auf der Mitarbeiterversammlung beantwortete Frau Ministerin
Bauer (MWK
4) und Herr
Staatssekretär Dr. Schütte (BMBF
5) Fragen der
KIT-Beschäftigten. Antworten auf die nach ihrem Eindruck
die Mitarbeiter am meisten beschäftigenden Punkte fassten
sie in einem Informationsblatt zum
KIT-Weiterentwicklungsgesetz mit weiteren Informationen
zusammen. Das Infoblatt ist im Intranet zu finden, siehe
"Dokumente"-Kasten, rechts oben.
November 2011: Abschluss der
Tarifverhandlungen zu den
Überleitungstarifverträgen
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der
Tarifverhandlungen sind auf unserer Seite
Überleitungstarifverträge
am KIT zu finden.
Oktober 2011:
Veröffentlichung des Anhörungsentwurf zum KITWG
Mit diesem Gesetz wird die Vereinbarung zwischen dem Bund und
dem Land Baden-Württemberg ("Eckpunktepapier", April
2011) umgesetzt. Informationen dazu sind auf unserer
Seite zum KITWG zu finden.
September 2011: Beginn der
Tarifverhandlungen zu den
Überleitungstarifverträgen
Unser Ziel war es, in diesen Tarifverhandlungen Regelungen zu
treffen, die Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des
gesetzlichen Übergangs zum KIT bestehenden tariflichen
Arbeitsbedingungen ausschließen.
1: Siehe
Information der Landesregierung (Drucksache 14/4340) über
den Verwaltungsabkommensentwurf zur
"KIT-Verwaltungsvereinbarung" im April 2009.
2: Die Einzelheiten hierzu sind in
der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Land Baden-Württemberg vom 30. Juli
2009 niedergelegt worden.
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3: Wechsel der
Arbeitgebereigenschaft vom Land Baden-Württemberg auf das
KIT
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4: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg
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5: Bundesministerium für
Bildung und Forschung
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Stand:
21.10.2012 © ver.di-Betriebsgruppe am
KIT Email: info ät wir-sind-kit.de