Mit unseren Seiten wollen wir die Beschäftigten des KIT über den aktuellen Stand in der 2. Phase
der Weiterentwicklung des KIT informieren.
Bereits vor der Gründung des KIT
1 im Oktober 2009 war es erklärtes gesetzgeberisches Ziel, weitere Reformschritte
hin zu einer vollständigen Autonomie des KIT folgen zu lassen.
Hierzu zählt insbesondere auch, dass in der folgenden Phase 2 das KIT Arbeitgeber und Dienstherr seiner Beschäftigten
und Beamten werden soll.
2 Dieser Arbeitgeber- und Dienstherrenwechsel der Landesbeschäftigten
und Landesbeamten wird im
KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG) geregelt werden.
Mehr Informationen dazu und zum bereits vorliegenden Entwurf auf unserer
Seite zum KITWG.
Zusätzlich und ausgehend vom Gesetzentwurf müssen in
Tarifverhandlungen
Regelungen getroffen werden, die Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des gesetzlichen Übergangs zum KIT bestehenden
tariflichen Arbeitsbedingungen ausschließen. Dies umfasst Verhandlungen zu Änderungen bei dem bereits bestehenden
Tarifvertrag "
ÜLTV-KIT", der den Betriebsübergang der ehemaligen
FZK-Beschäftigten auf das Land Baden-Württemberg regelt und einen neu abzuschließenden Tarifvertrag
"
ÜLTV-Weiterentwicklung KIT", der den Betriebsübergang aller am KIT
tätigen Beschäftigten und Beamten des Landes Baden-Württemberg zum KIT regelt.
Nähere Informationen zu den mittlerweile im November 2011 abgeschlossen Tarifverträgen sind auf unserer Seite
Überleitungstarifverträge am KIT zu finden.
Die Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf das KIT bedeutet auch, dass sich jede und jeder Einzelne am KIT
Beschäftigte entscheiden muss, ob sie oder er den Arbeitgeberwechsel zum KIT mitmacht oder schriftlich widerspricht und
bei ihrem oder seinem alten Arbeitgeber, dem Land Baden-Württemberg, bleibt. Ein Widerspruchsrecht hat jeder Beschäftigte
beim Wechsel des Arbeitgebers gemäß §613a BGB. Die Widerspruchsfrist beträgt laut Anhörungsentwurf
des KITWG vom 20.10.2011 abweichend vom BGB drei Monate an Stelle von einem.
Die Entscheidung muss erst getroffen werden, nachdem das KIT die Beschäftigten in schriftlicher Form (Brief, E-Mail)
über den bevorstehenden Betriebsübergang
3 unterrichtet hat. Was für die
einzelne Beschäftigte oder den einzelnen Beschäftigten besser ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Deshalb können wir hier auch keine allgemeingültige Empfehlung aussprechen.
Zeitstrahl:
9.Mai 2012:
Zweite Beratung des Landtages zum Gesetzentwurf des KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG).
Danach Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst
19. April 2012:
Erste Beratung des Landtages zum Gesetzentwurf des KIT-Weiterentwicklungsgesetz (KITWG)
15. Februar 2012: Personalversammlung

Die KIT-Vizepräsidentin und der KIT-Personalratsvorsitzende beantworten in einem Frage-Antwortspiel die zuvor von den
Mitarbeitern gesammelten Fragen zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz und dem damit verbundenen Arbeitgeberwechsel. Die Fragen
und Antworten sind im Intranet auf der Seite des KIT-Personalrats zu finden, siehe "Dokumente"-Kasten, rechts oben.
Januar 2012: Anhörungsfrist für das KITWG endet
ver.di hat zu dem von der Presse gelobten Anhörungsentwurf eine ausführliche
Stellungnahme
mit Kritikpunkten und Änderungsvorschlägen, sowie vereinzeltem Lob an die Landesregierung weitergeleitet.
Die Kurzfassung der wichtigsten Punkte der Stellungnahme können auf unserem
Flugblatt nachgelesen werden.
Weitere Stellungnahmen wurden vom Personalrat und den Studierenden eingereicht, sowie eine gemeinsame Stellungnahme des
Präsidiums und KIT-Senats, in der auch divergierende Standpunkte enthalten sind.
Dezember 2011: Mitarbeiterversammlung mit Frau Ministerin Bauer
Auf der Mitarbeiterversammlung beantwortete Frau Ministerin Bauer (MWK
4) und Herr
Staatssekretär Dr. Schütte (BMBF
5) Fragen der KIT-Beschäftigten.
Antworten auf die nach ihrem Eindruck die Mitarbeiter am meisten beschäftigenden Punkte fassten sie in
einem Informationsblatt zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz mit weiteren Informationen zusammen. Das Infoblatt ist
im Intranet zu finden, siehe "Dokumente"-Kasten, rechts oben.
November 2011: Abschluss der Tarifverhandlungen zu den Überleitungstarifverträgen
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Tarifverhandlungen sind auf unserer Seite
Überleitungstarifverträge am KIT zu finden.
Oktober 2011: Veröffentlichung des
Anhörungsentwurf zum KITWG
Mit diesem Gesetz wird die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg ("Eckpunktepapier", April 2011)
umgesetzt. Informationen dazu sind auf unserer
Seite zum KITWG zu finden.
September 2011: Beginn der Tarifverhandlungen zu den Überleitungstarifverträgen
Unser Ziel war es, in diesen Tarifverhandlungen Regelungen zu treffen, die Verschlechterungen der zum Zeitpunkt des gesetzlichen
Übergangs zum KIT bestehenden tariflichen Arbeitsbedingungen ausschließen.
1: Siehe Information der Landesregierung (Drucksache 14/4340) über den Verwaltungsabkommensentwurf
zur "KIT-Verwaltungsvereinbarung" im April 2009.
2: Die Einzelheiten hierzu sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Land Baden-Württemberg vom 30. Juli 2009 niedergelegt worden.
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3: Wechsel der Arbeitgebereigenschaft vom Land Baden-Württemberg auf das KIT
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4: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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5: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Stand: 26.3.2012
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am KIT Email: info ät wir-sind-kit.de