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KIT-Weiterentwicklungs-Gesetz KTWG
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Position:   KIT-II-Gesetz

Aktuelles:

KITWG-Entwurf von Landesregierung veröffentlicht.


Sonderinfo des Perso-nalrat zum KIT-WG


ver.di reicht eine Stellungnahme mit Änderungsanträgen
zum KITWG an die Landesregierung ein.


Flugblatt mit ver.di-Stellungnahme zum KIT-WG


Das KIT entsteht


Am 1. Oktober 2009 wurde aus dem Forschungszentrum Karlsruhe und der Universität Karlsruhe das Karlsruher Institut für Technologie KIT gegründet. Grundlage war das KIT-Zusammenführungsgesetz, verabschiedet im Juli 2009 vom Landtag Baden-Württemberg. Damit endete juristisch die Eigenständigkeit beider Teile, in der Praxis aber blieb vieles beim Alten.
Das soll sich nun bald ändern.
Das KIT soll endgültig zum 1. Januar 2013 zu einer reinen Körperschaft des öffentlichen Rechts1 werden und die Mitarbeiter sollen dann alle (nach dem Willen unseres Präsidiums) vom Land BW zum KIT wechseln.
Dafür wird nun ein neues Gesetz geschaffen, das den Übergang des Personals detailliert regelt, das KIT-Weiterentwicklungs-Gesetz. Vorausgegangen war im April 2011, noch kurz vor der Landtagswahl Baden-Württemberg, ein Eckpunktepapier der alten CDU-FDP-Regierung (ausführlicher Kommentar von uns auf unserer Seite Eckpunkte).

Dann kam die Landtagswahl 2011,

die Regierung wechselte zu Grüne-SPD, alles sollte anders und vor allem besser werden. Die neue Landesregierung hatte uns viel versprochen:
Fortführung des Prozesses und Weiterentwicklung des KIT, mehr Tranparenz, mehr Mitbestimmung, Stärkung der demokratischen Strukturen, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, Erhöhung der unbefristeten Mittelbaustellen, Rücknahme der Einschränkungen im Personalvertretungsrecht und vieles mehr.
Hat sie Wort gehalten?
Nun, zunächst besuchte die neue Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im August 2011 das KIT und erklärte Prof. Hippler und der Presse "dass es im KIT-Aufsichtsrat als Kontrollgremium keine Mitbestimmungsstrukturen geben soll". (BNN vom 18. August 2011)
Darüber waren wir sehr verärgert. Es folgten sowohl eine enttäuschte Stellungnahme von ver.di als auch eine entrüstete Stellungnahme des Personalrats. Desweiteren schrieben wir Frau Ministerin Bauer persönlich an und erinnerten sie an ihre Wahlversprechen. Leider haben wir bis heute keine Antwort von ihr erhalten.
Mit gemischten Gefühlen erwarteten wir deshalb

Das KIT-Weiterentwicklungs-Gesetz KITWG

Am 25. Oktober 2011 veröffentlichte unsere Landesregierung eine Pressemitteilung über den Entwurf des KIT-Weiterentwicklungs-Gesetzes und den kompletten Anhörungsenturf zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz.
Erste Beurteilungen und Kommentare ließen nicht lange auf sich warten:
die BNN nahm durchaus kritisch Stellung dazu, während ein gemischter Kommentar kam von den Abgeordneten Salomon und Stober kam. Unser eigener Personalrat ist mit den meisten Passagen eher zufrieden, hat aber auch Kritik z.B. daran, dass bei Streitigkeiten zwischen Personalrat und Präsidium der KIT-Vorstand das letzte Wort hat und nicht wie bisher eine neutrale Einigungsstelle. Dadurch werden die Beschäftigten des KIT, die dem Übergang zustimmen, schlechter gestellt als die Widersprecher. Für letztere gilt weiterhin das Stufenverfahren. Eine ausführliche Stellungnahme zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz hat der Personalrat in einem Sonderinfo-KIT WG im November 2011 an alle Mitarbeiter verschickt.

  Die wichtigsten Punkte im KITWG-Gesetzentwurf sind

Dieser Gesetzentwurf wird nun im Frühjahr 2012 im Landtag Baden-Württemberg beraten und verabschiedet. Der genaue Termin steht aber noch nicht fest. Änderungsanträge können sowohl vom Präsidium als auch von Personalrat und Gewerkschaft oder durch Abgeordnete des Landtages eingebracht werden.

Wie ist dieser Gesetzentwurf zu bewerten?

Ist er gut oder schlecht für die Mitarbeiter? So einfach läßt sich das nicht beantworten.
Vieles darin ist besser geregelt als wir aufgrund der schwierigen Vorgespräche mit unserem Präsidium und mit der Ministerin Bauer erwartet hatten. Andererseits gibt es noch einige offene Fragen und Punkte, die unserer Meinung nach ungenügend geregelt und verbesserungsbedürftig sind. An einigen Stellen bleibt ein großer Spielraum für die Umsetzung, der genauer gefasst werden sollte.
Außerdem sollen die im November abgeschlossenen Überleitungstarifverträge das Gesetz ergänzen und die Definitionslücken schließen. Näheres dazu auf unserer Seite Überleitungstarifvertrag ÜLTV-KIT.
Der ver.di-Landesbezirk hat eine ausführliche Stellungnahme mit Änderungsanträgen an die Landesregierung in Stuttgart eingereicht. Dazu auch als Kurzfassung ein Flugblatt Stellungnahme.

Ergänzende ver.di-Forderungen zum Gesetzentwurf

Die übrigen Formulierungen im Gesetzentwurf werden von ver.di begrüßt und mitgetragen.

Soweit unsere Änderungsanträge zum KIT-WG. Aber auch unser Präsidium hat das Recht, eigene Änderungsanträge zu stellen. Und die werden sich kaum mit unseren Vorschlägen decken.
Bleibt also abzuwarten, wer bei den Abgeordneten des Landtages mehr Zustimmung findet.

Wir bleiben gespannt!



Und hier noch ein paar "Kollegen/innen",

die Fragen zum KIT-Weiterentwicklungsprozeß haben.
(Ausgestellt anläßlich der Personalversammlung am 15. Februar 2012 im Foyer des Audimax.)

Haben Sie auch noch welche?

Einige Fragen von der Personalversammlung
Einige Fragen von der Personalversammlung
Einige Fragen von der Personalversammlung

1: Derzeit sind wir eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Der Zusatz und zugleich staatliche Einrichtung soll zum Jahresende entfallen, was anzeigt, dass das Land aufhört, Arbeitgeber zu sein und das KIT in dieser Hinsicht an seine Stelle tritt.     Zurück

Stand: 27.3.2012  © ver.di-Betriebsgruppe am KIT      Email: info ät wir-sind-kit.de