Am 1. Oktober 2009 wurde aus dem Forschungszentrum Karlsruhe und
der Universität Karlsruhe das Karlsruher Institut für
Technologie KIT gegründet. Grundlage war das
KIT-Zusammenführungsgesetz, verabschiedet im Juli 2009 vom
Landtag Baden-Württemberg. Damit endete juristisch die
Eigenständigkeit beider Teile, in der Praxis aber blieb
vieles beim Alten.
Das soll sich nun bald ändern.
Das KIT soll endgültig zum 1. Januar 2013 zu einer reinen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
1 werden und die
Mitarbeiter sollen dann alle (nach dem Willen unseres
Präsidiums) vom Land BW zum KIT wechseln.
Dafür wird nun ein neues Gesetz geschaffen, das den
Übergang des Personals detailliert regelt, das
KIT-Weiterentwicklungs-Gesetz.
Vorausgegangen war im April 2011, noch kurz vor der Landtagswahl
Baden-Württemberg, ein
Eckpunktepapier der alten CDU-FDP-Regierung
(ausführlicher Kommentar von uns auf unserer Seite
Eckpunkte).
Dann kam die Landtagswahl 2011,
die Regierung wechselte zu Grüne-SPD, alles sollte anders und
vor allem besser werden. Die neue Landesregierung hatte uns viel
versprochen:
Fortführung des Prozesses und Weiterentwicklung des KIT, mehr
Tranparenz, mehr Mitbestimmung, Stärkung der demokratischen
Strukturen, Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen, Erhöhung der unbefristeten
Mittelbaustellen, Rücknahme der Einschränkungen im
Personalvertretungsrecht und vieles mehr.
Hat sie Wort gehalten?
Nun, zunächst besuchte die neue Wissenschaftsministerin
Theresia Bauer im August 2011 das KIT und erklärte Prof.
Hippler und der Presse "
dass es
im KIT-Aufsichtsrat als Kontrollgremium keine
Mitbestimmungsstrukturen geben soll". (
BNN vom 18. August 2011)
Darüber waren wir sehr verärgert. Es folgten sowohl
eine enttäuschte
Stellungnahme von ver.di
als auch eine entrüstete
Stellungnahme des Personalrats. Desweiteren
schrieben wir
Frau Ministerin Bauer persönlich an und
erinnerten sie an ihre Wahlversprechen. Leider haben wir bis heute
keine Antwort von ihr erhalten.
Mit gemischten Gefühlen erwarteten wir deshalb
Das KIT-Weiterentwicklungs-Gesetz KITWG
Am 25. Oktober 2011 veröffentlichte unsere Landesregierung
eine
Pressemitteilung über den Entwurf des
KIT-Weiterentwicklungs-Gesetzes und den kompletten
Anhörungsenturf zum
KIT-Weiterentwicklungsgesetz.
Erste Beurteilungen und Kommentare ließen nicht lange auf
sich warten:
die
BNN nahm durchaus kritisch Stellung dazu,
während ein gemischter Kommentar kam von den
Abgeordneten Salomon und Stober kam. Unser
eigener Personalrat ist mit den meisten Passagen eher zufrieden,
hat aber auch Kritik z.B. daran, dass bei Streitigkeiten zwischen
Personalrat und Präsidium der KIT-Vorstand das letzte Wort
hat und nicht wie bisher eine neutrale Einigungsstelle. Dadurch
werden die Beschäftigten des KIT, die dem Übergang
zustimmen, schlechter gestellt als die Widersprecher. Für
letztere gilt weiterhin das Stufenverfahren. Eine
ausführliche Stellungnahme zum KIT-Weiterentwicklungsgesetz
hat der Personalrat in einem
Sonderinfo-KIT WG im November 2011 an alle
Mitarbeiter verschickt.
Die wichtigsten Punkte im
KITWG-Gesetzentwurf sind
- KIT wird zum 1. Januar 2013 zu einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts und erhält Arbeitgeberfunktion
- für alle KIT-Mitarbeiter des
Bereiches Universität und die seit 1. Okt. 2009 neu
eingestellten Mitarbeiter im Bereich Forschungszentrum gilt
der Tarifvertrag Land TVL. Die vor diesem Datum nach TVöD
eingestellten Mitarbeiter genießen Bestandsschutz ihrer
Arbeitsverträge
- das KIT muss Mitglied im
Arbeitgeberverband werden
- aufgrund des Betriebsüberganges
dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen
ausgesprochen werden (§613 a Absatz 6 des BGB)
- das KIT muss die VBL für ihre
Mitarbeiter fortführen
- für Beamte/innen müssen
Versorgunsrücklagen gebildet werden
- Beamte/innen werden zu
KIT-Beamten/innen und haben kein Widerspruchsrecht
- Widerspruchsrecht für alle
anderen Beschäftigten:
- die KIT-Leitung muss jede/n Mitarbeiter/in schriftlich
über den Übergang informieren
- jede/r Mitarbeiter/in außer den Beamten/innen hat
mit einer Frist von 3 Monaten ab Information durch das
Präsidium das Recht, dem Übergang zu
widersprechen. Er/sie bleibt dann Angestellte/r beim Land
Baden-Württemberg
- Widersprecher/innen haben die gleichen Rechte und Pflichte
wie KIT-Mitarbeiter und dürfen nicht benachteiligt
werden.
- für Widersprecher/innen bleibt der Personalrat als
Personalvertretung zuständig
- es werden 2
Chancengleichheitsbeauftragte und 2 Stellvertreterinnen
benannt
- der Personalrat erhält das
Vorschlagsrecht für 1 von 8 Aufsichtsratsmitgliedern
- der Personalrat erhält 1
ständigen Sitz im Senat
- es soll ein Konvent akademischer
Mitarbeiter am KIT gebildet werden, der über akademische
und wissenschaftliche Fragen berät und Empfehlungen geben
darf
- in Instituten mit mehr als 80
Mitarbeitern soll eine Mitarbeitervertretung eingerichtet
werden.
- ab 2015 wird ein belastungsneutrales
fortgeschriebenes Personalbudget vom KIT erstellt und selbst
verwaltet
Dieser Gesetzentwurf wird nun im Frühjahr 2012 im Landtag
Baden-Württemberg beraten und verabschiedet. Der genaue
Termin steht aber noch nicht fest. Änderungsanträge
können sowohl vom Präsidium als auch von Personalrat und
Gewerkschaft oder durch Abgeordnete des Landtages eingebracht
werden.
Wie ist dieser
Gesetzentwurf zu bewerten?
Ist er gut oder schlecht für die Mitarbeiter? So einfach
läßt sich das nicht beantworten.
Vieles darin ist besser geregelt als wir aufgrund der schwierigen
Vorgespräche mit unserem Präsidium und mit der
Ministerin Bauer erwartet hatten. Andererseits gibt es noch einige
offene Fragen und Punkte, die unserer Meinung nach ungenügend
geregelt und verbesserungsbedürftig sind. An einigen Stellen
bleibt ein großer Spielraum für die Umsetzung, der
genauer gefasst werden sollte.
Außerdem sollen die im November abgeschlossenen
Überleitungstarifverträge das Gesetz ergänzen und
die Definitionslücken schließen. Näheres dazu auf
unserer Seite
Überleitungstarifvertrag ÜLTV-KIT.
Der
ver.di-Landesbezirk hat
eine ausführliche
Stellungnahme mit Änderungsanträgen
an die Landesregierung in Stuttgart eingereicht. Dazu auch als
Kurzfassung ein
Flugblatt
Stellungnahme.
Ergänzende ver.di-Forderungen zum
Gesetzentwurf
- Festlegung auf rein zivile Forschung am KIT
- zeitlich unbegrenzeter Ausschluss
betriebsbedingter Kündigungen für bisherige
Mitarbeiter am KIT
- Gewählte Vertreter/innen der
Beschäftigten im Aufsichtsrat nach Vorbild der
Privatwirtschaft (paritätisch oder mindestens
Drittel-Beteiligung)
- Mitbestimmung der
Beschäftigten ab einer Institutsgröße von 20
Personen
- höhere Rückstellungen
für Beamte wie bei den Kommunen
- Widerspruchsrecht hinsichtlich des
Arbeitgeberwechsels auch für Beamte
- das Recht für Mitarbeiter
nach erfolgtem Widerspruch, auch noch zu einem späteren
Zeitpunkt zum KIT zu wechseln
- automatische Anpassung des
Personalkostenbudgets bei Änderungen des
Tarifgefüges
- Abrechnungen für Gehalt und
personalbezogene Kosten sollten beim LBV bleiben und nicht
ins KIT geholt werden
Die übrigen Formulierungen im Gesetzentwurf werden von
ver.di begrüßt und
mitgetragen.
Soweit unsere Änderungsanträge zum KIT-WG. Aber auch
unser Präsidium hat das Recht, eigene
Änderungsanträge zu stellen. Und die werden sich kaum
mit unseren Vorschlägen decken.
Bleibt also abzuwarten, wer bei den Abgeordneten des Landtages
mehr Zustimmung findet.
Wir bleiben gespannt!
Und
hier noch ein paar "Kollegen/innen",
die Fragen zum KIT-Weiterentwicklungsprozeß haben.
(Ausgestellt anläßlich der Personalversammlung am 15.
Februar 2012 im Foyer des Audimax.)
Haben Sie auch noch welche?


