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Befristete Arbeitsverträge
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Position:   Befristete Arbeitsverträge

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"Wir sind gekommen um zu bleiben"


Evaluation des WissZeitVG

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"Wir sind gekommen um zu bleiben"

Befristete Arbeitsverträge am KIT

Durch die Ausweitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) auch auf Beschäftigte in Technik und Verwaltung ist eine weitere Möglichkeit entstanden Arbeitsverträge endlos zeitlich zu befristen (siehe auch Handreichung zum WissZeitVG). Wird die Stelle überwiegend aus Drittmittelprojekte finanziert, ist mit der Änderung des Projekts oder der Finanzierung ein neuer Befristungsgrund entstanden. Die Folge eines solchen Handels sind endlose, oft willkürlich zeitlich befristete Arbeitsverträge (Kettenverträge). Bisherige Praxis ist in vielen Fällen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu befristen.

Dies geht ohne sachlichen Grund nur bis zu einen Zeitraum von 2 Jahren. Werden Sachgründe angegeben, ist auch hier eine beliebige Anzahl von Arbeitsverträgen möglich, wenn die „Kreativität“ des Arbeitgebers bei der Auswahl des Sachgrundes groß ist.

Der Anteil der Befristungen am KIT änderte sich in den letzten Jahren in unterschiedlichem Maße:
Im Campus Süd verringerte sich der Anteil aller wissenschaftlichen Angestellten in befristeten Arbeitsverhältnissen von ca. 90% in 2010 zu 81% in 2011. Bei den Nichtwissenschaftlern waren 2010 ca. 43% befristet und 2011 noch ca. 31%.
Im Campus Nord dagegen haben die Befristungen zugenommen: bei wissenschaftlichen Angestellten stieg ihr Anteil von 54% in 2010 auf 61% in 2011, bei Nichtwissenschaftlern von 25% in 2010 auf 31 % in 2011.
Offensichtlich werden in beiden Campus gleiche Verhältnisse angestrebt, was eindeutig zu Lasten der Mitarbeiter im Norden geht.
Übers gesamte KIT gerechnet verringerte sich der Anteil der Befristungen leicht von 55% in 2010 auf 53 % in 2011 aller Angestellten.
Was prozentual gerechnet  wie eine Verringerung der Befristungen aussieht, ist aber absolut betrachtet eine Erhöhung. Denn gleichzeitig ist das KIT in diesem Zeitraum stark gewachsen: von gesamt ca. 7500 Mitarbeitern (CS ca. 4200, CN ca. 3300) 2010 auf 9150 Mitarbeiter 2011 (CS ca. 5240, CN ca. 3900). Absolut stieg die Zahl der befristet beschäftigten Personen im Gesamt-KIT von ca. 4100 auf 4850 an (CS von 3063 auf 3175; CN von 1055 auf 1677).

Eine Familien- und Lebensplanung ist für die Betroffenen nur schwer möglich, gleich ob Wissenschaftler oder Beschäftigte in Verwaltung und Technik. Aktuelle Stellenausschreibungen sind in allen Bereichen fast immer befristet, auch in Bereichen, in denen eigentlich dauerhaft Mitarbeiter gebraucht werden.

Anlässlich der Fachtagung "Demokratische Wissenschafteinrichtung - KIT.21 als Modell für Baden-Württemberg?", veranstaltet von der Hans-Böckler-Stiftung im Juni 2011, wurde ein Vortrag über die Befristungspraxis am KIT vorgestellt. Er zeigt Einzelheiten über die Situation, wie sie sich im Jahre 2009 darstellte.

Arbeitskreis "Befristete Arbeitsverträge"

Im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bildete sich 2009 der Arbeitskreis "Befristete Arbeitsverträge" AKBA, ein Arbeitskreis der ver.di-Betriebsgruppe des KIT, um Lösungen für eines der Hauptprobleme von KIT-Beschäftigten zu erarbeiten und bekannt zu machen.

Flugblatt  des  AKBA Juli 2011
Flugblatt ver.di zu diesem Thema


Beschäftigungsbedingungen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind in Deutschland durch Instabilität, nicht adäquate Anerkennung der Leistungen und fehlende Karriereplanung für die Beschäftigten gekennzeichnet. Der Wissenschaftsbereich scheint sich zu einem besonderen Experimentierfeld für die Flexibilität der Beschäftigten zu entwickeln. So kann es sogar passieren, dass bestimmte Forschungsfelder und -leistungen nicht stabil entwickelt bzw. fortgeführt werden können. Ist das in einer Zeit, in der die gesellschaftliche Entwicklung mehr und mehr vom Zuwachs wissenschaftlicher Erkenntnisse und von deren produktiver Umsetzung abhängt, akzeptabel?
Die folgenden Beiträge analysieren die gegenwärtige Situation, vergleichen sie mit den Anforderungen, die an Deutschland als Teil der Europäischen Union gestellt werden, und geben Anstöße, wie den Herausforderungen begegnet werden kann.

Probleme des Mittelbaus
Ursachen, Folgen und Handlungsmöglichkeiten bei prekärer Arbeit
Aufruf zur Mitarbeit von Doktoranden
prekäre Beschäftigungsbedingungen bei Wissenschaftlern (ver.di)
prekäre Beschäftigungsbedingungen allgemein (HBS)

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

gilt seit April 2007. Es hat die bereits vorher bestehenden Befristungsregelungen aus dem Hochschulrahmengesetz für Wissenschaftler/innen (6 Jahre bis zur Promotion, 6 Jahre bzw. 9 Jahre – Medizin – nach der Promotion) übernommen und neue Bestimmungen eingeführt. Jetzt wurde es evaluiert. Der ursprünglich im Juni 2010 erwartete Abschlussbericht des BMBF liegt seit März 2011 vor. Es wurden personalwirtschaftliche und arbeitsvertragliche Daten an ausgewählten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhoben, Wissenschaftler/innen befragt und Expertengespräche geführt. Der Bericht sollte auch Verbesserungsvorschläge für die Handhabung von Befristungsregelungen entwickeln.
Weitere Infos zum Bericht auf unserer Seite HIS-Evaluation des WissZeitVG.

ver.di vorab zur Evaluation
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (mit Begründung, Stellungnahme von ver.di)
Handreichung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
BMBF:Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Häufig gestellte Fragen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz


Stand: 20.10.2012     © Ver.di-Betriebsgruppe am KIT      Email: info ät wir-sind-kit.de